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Fahrtenbedingungen Wintersport-Trainingsfahrten |
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Der WSC ist ein gemeinnütziger Sportverein und
veranstaltet seine Trainingsfahrten im Interesse seiner Clubmitglieder und
aller an Skisport interessierter Sportfreunde. Mit der Ausrichtung dieser
Fahrten wird nicht irgendwelches Gewinnstreben versucht. Wir wollen, dass
Sie eine schöne Trainingsfahrt verbringen. Dafür ist Voraussetzung, dass
Sie vorher wissen, was Sie von uns erwarten können und wofür wir
geradestehen. Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen aufmerksam durch, da
sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.
Anmeldung (nur
in schriftlicher Form)
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an und erkennen gleichzeitig unsere
Fahrtenbedingungen an. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen
Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
Nur eine frühzeitige Anmeldung ermöglicht eine reibungslose
Quartierbestellung und -Reservierung, deshalb kann nur bei fristgerechter
Anmeldung die Teilnahme garantiert werden. Die Anmeldung ist an Michael
Wirsing zu richten.
Bezahlung
Mit der Anmeldung ist zugleich eine Anzahlung als Überweisung
an die in der Reiseanmeldung genannte Bankverbindung zu leisten. Anmeldungen
ohne Anzahlung werden nicht berücksichtigt. Die Höhe der Anzahlung pro
Person entnehmen Sie bitte dem WSC-Info. Falls dort keine Angabe gemacht
wurde, ist mindestens ein Betrag von 100 EUR pro Person zu leisten. Die
Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung spätestens zwei Wochen vor
Fahrtantritt (Zahlungseingang bei uns) fällig.
Erfolgt die Restzahlung nicht binnen genannter Frist, wird
ein Aufpreis in Höhe von 10 % des Reisepreises erhoben.
Bei einer Anmeldung nach Anmeldeschluss kann der
Reisepreis nicht gewährleistet werden. In diesem Fall tragen Sie ggf.
anfallende Mehrkosten in vollem Umfang.
Rücktritt
durch den Fahrtenteilnehmer
Bei einem Rücktritt, gleich aus welchem Grund auch immer, ist eine schriftliche Meldung an Michael Wirsing notwendig. Wird keine Ersatzperson gestellt (nur mit Zustimmung des WSC-Vorstands) so wird die Anzahlung für entstandene Kosten (Reiseunternehmer, Hotel, Telefon, Porto...) verwandt. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser pauschaler Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in Prozent des Gesamtpreises):
Bei Ferienwohnungen, Appartements und Studios
bis zum 45. Tag
vor Reiseantritt: 100 EUR
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt
80 %
Bei Jugend-Skitrainingsfahrten
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 100 EUR
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
bis zum 7. Tag vor
Reiseantritt 50 %
ab dem 7. Tag vor
Reiseantritt 60 %
Bei allen übrigen Reisen
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 100 EUR
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 40 %
bis zum 7. Tag vor
Reiseantritt 60 %
ab dem 7. Tag vor
Reiseantritt 80 %
Der Nachweis durch den Reisenden, dass dem Veranstalter geringere Kosten
entstanden sind, ist möglich.
Nichtantritt
der Reise
Eine Rückzahlung des Fahrtpreises ist ebenfalls
ausgeschlossen, wenn ein Reiseteilnehmer die Fahrt nicht antritt oder zu dem
festgelegten Abreisetermin oder dem Zielort nicht erscheint, oder wenn durch
das Fehlen ordnungsmäßiger Reisedokumente eine Ausschließung von der
Fahrt erfolgen muss.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Damit Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie unverschuldet
von einer Fahrt zurücktreten oder ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen,
empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Entsprechende Anträge sind beim Vorstand erhältlich.
Rücktritt
durch den Reiseveranstalter (WSC)
Muss wegen ungenügender Beteiligung oder aus anderen
zwingenden Gründen eine Fahrt abgesagt werden, erfolgt die Erstattung der
eingezahlten Beträge durch den WSC.
Transport zum
Reiseziel/Mitfahrmöglichkeit
Sofern die Fahrt nicht mit dem Bus erfolgt, werden von den
Teilnehmern Hin- und Rückfahrt mit eigenen PKW durchgeführt und
Nicht-PKW-Besitzer mitgenommen. Von Seiten der Fahrtenleitung wird vor
Fahrtbeginn in einer Fahrtenbesprechung die Mitfahrmöglichkeit versucht zu
vermitteln. Eine anteilige Fahrtkostenbeteiligung ist eine persönliche
Angelegenheit des Einzelnen - aber auch die Voraussetzung für die Mitnahme.
Für die reibungslose Abwicklung der Gruppenfahrt (z. B. mit Bus) ist jedoch
die Einhaltung der geltenden An- und Abreisetermine unbedingt erforderlich.
Bei Busreisen, kann eine Vergütung für die Anreise im eigenen PKW nur dann
erfolgen, wenn alle Busplätze besetzt sind.
Skiläuferische
Betreuung
Der als Fahrtenleiter eingesetzte DSV-Skilehrer oder Übungsleiter
ist ehrenamtlich tätig und hat u. a. die Aufgabe, entsprechend seiner
Ausbildung die skiläuferische Betreuung der Reiseteilnehmer, soweit die
Gesetze des Gastlandes dies zulassen, zu übernehmen. Keine Verantwortung
kann übernommen werden, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe entfernen oder
den Anweisungen nicht Folge
leisten. Die Übungsleiter sind sorgfältig ausgewählt (sie müssen alle
zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen), auch wenn sie keine
Skilehrer-/Hochtouren- oder ähnliche Prüfung absolviert haben. Ein
Rechtsanspruch auf skiläuferische Betreuung, Skiunterricht, Tourenführung
u. ä. besteht nicht. Die Teilnahme an örtlichen Skischulen bleibt
freigestellt. Wer sich bei Anmeldung nicht für einen Skikurs einträgt,
kann an den Mehrkosten bei kurzfristiger Bereitstellung von Skiunterricht
beteiligt werden. Teilnehmer an den Jugend-Skitrainingsfahrten müssen
bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppen einzufügen und die
erforderliche Reise- und Hausordnung einzuhalten. Die Fahrtenleiter haben
das Recht, Teilnehmer bei mehrfachem, undiszipliniertem Verhalten nach Hause
zu schicken. Dies gilt insbesondere bei Alkoholmissbrauch, Drogen o. ä. Für
die Kosten hierfür haftet der Verursacher bzw. Erziehungsberechtigte,
ebenso für Schäden, die in der Unterkunft, während der Fahrt, oder am
Aufenthaltsort verursacht werden.
Haftung
Der WSC tritt bei den Trainingsfahrten lediglich als
Vermittler zwischen den Teilnehmern, den Hotels und Liftgesellschaften auf.
Jegliche Haftung für Beschädigungen, Unfälle, Verluste oder sonstigen
Unregelmäßigkeiten, insbesondere durch das Beförderungsrisiko tragen die
Teilnehmer. Die Haftungsansprüche des Einzelnen gegenüber Dritten bleiben
unberührt. Eine Beeinflussung der Fahrten durch höhere Gewalt, Streiks
usw. schließt jede Haftung des WSC aus. Nicht vorhersehbare Mehrkosten
durch nach der Veröffentlichung der Fahrtenausschreibung eingetretene Umstände
gehen zu Lasten der Teilnehmer. Im Interesse der Teilnehmer wird dringend
die Absicherung gegen Schäden durch Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-
und Reisgepäckversicherung empfohlen und jedem persönlich zur Pflicht
gemacht. Wir empfehlen den Abschluss der DSV-Skiversicherung.
Unterkünfte
Die Unterkunft erfolgt in den vertraglich verpflichteten Häusern
und in den aufgrund dessen zur Verfügung stehenden Zimmern. Ist trotz
erfolgter Bestellung und Bestätigung eine vertraglich zugesicherte
Unterbringung nicht möglich, kann der Verein dem dadurch Geschädigten nur
den Betrag zurück erstatten, der ihm im Wege der Verhandlung oder
Rechtstreites durch das jeweilige Unternehmen ersetzt wird. Ein
weitergehender Anspruch gegen den Verein wird ausgeschlossen.
Reisedokumente/Devisenbestimmungen
Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen
Personalausweises oder Reisepasses sein und ist für die Einhaltung der
Pass-, Devisen- und sonstigen Einreisebestimmungen selbst verantwortlich.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten ist Limburg/Lahn
Anmeldeformulare bekommen Sie auch bei Ilka Becker.

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