|
Schulformen |
![]() |
![]() |
![]() |
|
|
|||||||||||||||||||||||||
|
|
Berufliche, vollschulische Erstausbildung in den Ausbildungsberufen: • Glaser/Glaserin • Glasveredler/Glasveredlerin • Fachrichtungen: • Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin Kennzeichnend für diese Schulform ist die vielschichtige und breitgestreute Ausbildung. Verknüpft werden die Besonderheiten der Berufe in handwerklicher, funktionaler und gestal-terischer Hinsicht mit den Inhalten des allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterrichts. |
||||||||||||||||||||||||
Die Berufsbilder: |
Glaser/Glaserin Die wachsenden Ansprüche an die technische Funktion und ästhetische Wirkung des Glases sowohl im Außen- als auch im Innenbereich bergen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten in der Be- und Verarbeitung dieses außergewöhnlichen Werkstoffes.
Traditionelle Inhalte des Berufsbildes sind nach wie vor das Verglasen von Fenstern, Türen und Zwischenwänden, sowie die Abwicklung unterschiedlichster Reparaturarbeiten. Mit der seit 2001 gültigen Ausbildungsordnung ergeben sich nochmals deutliche Erweiterungen im Anforderungsprofil der beiden Fachrichtungen Verglasung und Glasbau, sowie Fenster- und Glasfassadenbau.
Die Entwicklung vielfältiger Spezialgläser mit verschiedenartigsten Funktionen verlangen besondere Bearbeitungs- und Montageverfahren. Ganzglasanlagen, Brüstungen, komplette Fassadenlösungen und Überkopfverglasungen, Vitrinenkonstruktion aber auch der Einsatz in der Solartechnik, erfordern unter anderem wesentliche Kenntnisse in den Bereichen Bauphysik und Baustatik.
Blei-, Messing- und Betonverglasungen, Bildereinrahmungen, Verklebe- und Verschmelzungs-techniken gehören zusätzlich zu den Disziplinen des Glaserhandwerks und bereichern das Berufsbild in gestalterischer Hinsicht. In der Rubrik Aktuelles sind Besuchstermine für mögliche Bewerber abgelegt. Glasveredler/Glasveredlerin
• Fachrichtung: Beschichten von Glasoberflächen, Verformen und Verschmelzen von Glas und glasähnlichen Werk-stoffen, Verbinden bearbeiteter Werkstücke zu flächigen und körperhaften Glasgestal-tungen und Glaskonstruktionen verdeutlichen eindrucksvoll die Vielfalt des Ausbildungsganges. Anwendung finden die Produkte aus dem Bereich Kanten- und Flächenveredlung vorzugsweise für die Gestaltung von Türfüllungen, Raumabtrennungen, Brüstungen, Ganzglasanlagen und dem Vitrinen- und Möbelbau. Sie beeinflussen dabei in besonderer Weise das architektonische Raumkonzept. • Fachrichtung:
Insbesondere Hohlglas wird durch abtragende Techniken an der Oberfläche veredelt oder in der Form verändert. Vorgegebene Dekore wie Wappen, Ornamente, Schriften oder figürliche Darstellungen sind eher traditionell geprägt, bilden aber die Grundlage für eigene Entwürfe, die in vielfältigen Schliff- und Gravurtechniken auf das Hohlglas übertragen werden. Gefordert ist dabei ein ausgeprägtes räumliches und plastisches Vorstellungsvermögen, das in zeichnerischen und plastischen Gestaltungsfächern geschult wird. • Fachrichtung: Untrennbar mit den glasmalerischen Planungen verbunden sind die unterschiedlichen Techniken der Kunstverglasung.
Die Herstellung von Fenstern für den kirchlichen und privaten Raum, häufig auch nach Entwürfen namhafter Künstler unserer Zeit gestaltet, erfordern eine besondere zeichnerische Begabung und ein differenziertes Einfühlungsvermögen in eine andere Handschrift. Ätzdekorationen, Strahlmattierungen, unterschiedliche Verklebungsmethoden auch in groß-flächigen Fassadenanwendungen und die sehr variable Fusingtechnik für Glasverformungen und -verschmelzungen erweitern das gestalterische und handwerkliche Tätigkeitsfeld in hohem Maße. Aufgaben im Zusammenhang mit der Restaurierung und Konservierung von historischen und zeitgenössischen Bildfenstern erfordern neben den handwerklichen Fertigkeiten auch breitgefächerte kunsthistorische Kenntnisse. In der Rubrik Aktuelles sind Besuchstermine für mögliche Bewerber abgelegt.. Aus Glasrröhren, -stäben und -kolben fertigt der Glasapparatebauer/die Glasapparatebauerin eine Vielzahl von Geräten, die in naturwissenschaftlichen Laboratorien und Versuchsanlagen sowie in der Medizin benötigt werden.
Durch Erhitzen in der Flamme eines Brenners (auch Gebläselampe genannt) wird das Glaspartiell erweicht, geformt und durch Blasen mit dem Mund weiter verändert. Der Glasapparatebauer/die Glasapparatebauerin schneidet, biegt, weitet die Glaselemente und verbindet sie miteinander oder auch mit Metallteilen. Vielfältige Arbeitsgänge wie das Ausziehen, Trennen, Einschnüren, Einschmelzen und Anschmelzen des Glases führen zu komplexen Glasapparaturen, die nach vorgegebenen oder selbst gefertigten Konstruktionszeichnungen gebaut werden. Gekennzeichnet ist dieser Beruf durch einen sehr hohen technischen Anspruch. |
||||||||||||||||||||||||
|
|
Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den gewählten Ausbildungsberuf. Diese sollte nicht älter als drei Monate vor der genannten Bewerbungsfrist sein. Gibt es mehr Bewerbungen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird eine Aufnahmeprüfung durchgeführt. Bevorzugt werden jedoch junge Interessenten, die noch ohne Erstausbildung sind. In der Rubrik Aktuelles sind Besuchstermine für mögliche Bewerber abgelegt. |
||||||||||||||||||||||||
|
|
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule erhalten im Gegensatz zu den Lehrlingen in den Betrieben keine Ausbildungsvergütung. Finanzielle Förderung ist über das Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BaföG) möglich. Es besteht Lehr- und Lernmittelfreiheit und kein Schulgeld muss entrichtet werden. Andererseits ist über die dreijährige Ausbildung die Anschaffung von unterrichtlichen Sonder-materialien und persönlichen Werkzeugausstattungen ratsam, teilweise auch erforderlich. Nach Ausbildungsberufen verschieden, ist mit Kosten bis zu € 700.- (EURO) zu rechnen.
|

Berufsschule |
Die Aufnahme von Auszubildenden aus anderen Bundesländern ist grundsätzlich möglich. Erforderlich ist jedoch ein Gestattungsantrag bei der für die abgebende Region zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Diese, und natürlich auch die in der Regel zuständige Berufsschule, müssen einverstanden sein. |
||||
|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
||||
|
|
|
||||
|
|
|
||||
|
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
Zweijährige Fachschule |
Sie ist zwingend notwendig geworden, denn Industrialisierung und Automatisierung haben in den letzten Jahrzehnten die Wirtschaft in wesentlichen Teilen umgestaltet. Heute sind es zudem neue Technologien, insbesondere die Informationstechnik, die den Produktions- und Dienstleistungsbereich bestimmen. Glas als zwischenzeitlich maßgeblichstes Produkte in der Architektur des 21. Jahrhunderts erfordert mehr und mehr die Mitarbeit und Partnerschaft von Glasbautechnikern und -technikerinnen sowie Glasgestaltern und -gestalterinnen in den Planungs-, Konstruktions- und Designbüros. Im Schwerpunkt Glasgestaltung der Fachrichtung Glastechnik werden die Studierenden dazu befähigt, künstlerische Aussagen und technisch-funktionale Überlegungen nicht isoliert voneinander zu betrachten, sondern durch eine ganzheitliche Verknüpfung beider Aspekte formal hochwertige Produktlösungen zu entwickeln. Aus diesem Grund wird der Unterricht in den Schwerpunkte Glas- und Fensterbautechnik und Glasgestaltung zum größten Teil gemeinsam abgehalten. Die Vorbereitung der Studierenden auf Führungsaufgaben im mittleren unternehmerischen Funktionsbereich ist dabei vorrangiges Ziel der Weiterbildung. Häufige Nachfragen und Stellenangebote aus der freien Wirtschaft zeigen den ständigen Bedarf an Fachschulabsolventen unserer Schule. Das zweijährige Vollzeitstudium in der Fachrichtung Glastechnik gliedert sich in folgende Schwerpunkte: • Glas- und Fensterbautechnik • Glasapparatebautechnik • Glasgestaltung |
||||
|---|---|---|---|---|---|
|
|
Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Glastechnik, Schwerpunkt Glas- und Fensterbautechnik, oder Glasapparate-bautechnik, oder Glasgestaltung. |
||||
|
|
|
||||
|
|
Erwerb des Meistertitels nach erfolgreichem Abschluss der Technikerprüfung, wobei dann der fachtheoretische TeiI erlassen wird. Hierzu ist jedoch zu vermerken, dass sich erfolgreiche Fachschulabsolventen per Gesetzesgrundlage seit Januar 2004 ohne die Meisterprüfung in die Handwerksrolle eintragen lassen können, um eine betriebliche Existenz zu gründen. Sollte die Absicht bestehen, auch auszubilden, ist eine zusätzliche Ausbildereignungsprüfung abzulegen. |
||||
|
|
Grundsätzlich besteht Lehr- und Lernmittelfreiheit. Für die Nutzung von Werkstätten und dem damit verbundenen Materialverbrauch wird zurzeit je Halbjahr eine Gebühr von € 35.- (EURO) erhoben. Zeitweise ist die Anschaffung von Sondermaterialien, spezieller Fachliteratur und Arbeitsgeräten erforderlich. Gegebenenfalls ist dann über die gesamte Ausbildungszeit mit zusätzlichen Kosten in Höhe von etwa 800.- € (EURO) zu rechnen.
|
||||
|
|
|
||||
|
|
|